Prüfungs-Support
Vor oder Nach einer Prüfung
Gerne unterstützen wir Sie zeitnah in den einzelnen Themen Rund um den Zertifizierungsprozess. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür über support@certible.com.
Besondere Erfordernisse
Sie möchten bei einer Prüfung antreten, haben aber besondere Erfordernisse, z.B. im Zugang zum Prüfungsort, Fehlsichtigkeit, zusätzliche Zeit (falls die Prüfungssprache nicht gleich der Muttersprache ist), oder ähnliches. Bitte teilen Sie uns Ihre Bedürfnisse im Vorfeld mit, gerne bemühen wir uns eine zufriedenstellende Lösung für Ihre Zertifizierungsprüfung zu finden.
Verlängerung der Prüfungsdauer
Bei manchen Zertifizierungen ist auf Antrag eine Verlängerung der Prüfungsdauer als Nachteilsausgleich möglich. Genauere Angaben ob, aus welchen Gründen und in welchem Ausmaß dies möglich ist erhalten Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung oder auf Anfrage.
Generell (es gelten Ausnahmen) ist eine Verlängerung der Prüfungsdauer um 25% für Prüfungsteilnehmende vorgesehen, deren Muttersprache nicht der Prüfungssprache entspricht. Auch aus anderen Gründen kann abhängig von der jeweiligen Prüfungsordnung eine Zeitverlängerung gewährt werden, bitte nehmen Sie aber in diesem Fall unbedingt Kontakt vor Ihrem Prüfungstermin auf. Auf Anfrage kann auch eine weitere Verlängerung der Prüfungsdauer genehmigt werden.
Beschwerdeprozess
Ein offenes Ohr bei unseren Kunden für Feedback und Beschwerden ist uns ein zentrales Anliegen. Allgemeine Beschwerden nehmen wir über support@certible.com entgegen. Alternativ können Sie uns über den Feedbacklink (in der Ergebnis-E-Mail) allgemeines Feedback geben.
Eine Beschwerde kann von einem Kandidaten eingereicht werden und das Vorgehen der Zertifizierungsstelle oder ihrer Mitarbeiter kritisieren. Sie kann aber auch von einem Certible Mitarbeiter gegen einen Kandidaten eingebracht werden. Oder von Dritten gegen eine zertifizierte Person oder gegen Certible eingebracht werden.
Bei Eingang einer Beschwerde, prüft Certible ob die Beschwerde sich auf die Zertifizierungstätigkeit bezieht und wenn dem so ist, wird Certible die Beschwerde bearbeiten.
Certible verpflichtet sich zu einer fairen und gleichberechtigten und vor allem streng vertraulichen Behandlung von eingehenden Beschwerden und wird dem Beschwerdeführer das Ergebnis der Beschwerde förmlich zukommen lassen, oder im Fall einer langwierigen Bearbeitung dem Beschwerdeführer Fortschrittsinformation zukommen lassen.
Beschwerden haben höchste Management Aufmerksamkeit und werden gemeinsam in Abstimmung mit dem Management Board bearbeitet und entsprechende Korrekturmaßnahmen ergriffen. Ist ein Mitarbeiter in eine Beschwerde involviert, stellt Certible sicher, dass dieser Mitarbeiter nicht an der Bearbeitung dieser Beschwerde beteiligt ist. Aus der Einreichung einer Beschwerde entsteht dem Beschwerdeführer keine Benachteiligung.
Beschwerden gegen eine zertifizierte Person
Beschwerden, die von Dritten gegen Inhaber einer Certible-Zertifizierung erhoben werden, werden nach denselben Grundsätzen behandelt. Certible prüft, ob die Beschwerde in den Umfang der Zertifizierungstätigkeit fällt, informiert die zertifizierte Person über die Beschwerde unter Wahrung der Identität des Beschwerdeführers, sofern dies angemessen ist, fordert eine Stellungnahme der zertifizierten Person ein und bewertet, ob die Beschwerde Korrekturmaßnahmen erfordert. Die Ergebnisse können von keiner Maßnahme bis hin zur Aussetzung oder Zurückziehung der Zertifizierung reichen, entsprechend unseren Zertifizierungs-Konditionen.
Bearbeitungssprache
Beschwerden und Einsprüche können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Certible antwortet in derselben Sprache oder, falls das Anliegen in einer anderen Sprache eingereicht wurde, auf Englisch.
Ansuchen um Einsichtnahme
Antragsteller können die Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen beantragen, um einen Einspruch zu unterstützen oder nachvollziehen zu können, wie ihre Prüfung bewertet wurde. Der Antrag muss spätestens eine Woche nach der Prüfung schriftlich eingereicht werden. Die Einsichtnahme muss innerhalb von zwei Wochen nach der Prüfung erfolgen. Eine Terminvereinbarung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Einsichtnahmegebühr.
Wichtig: Der Scheme Owner des jeweiligen Zertifizierungsprogramms kann diese Fristen verschärfen oder weitere Einschränkungen festlegen. Beachten Sie daher die spezifische Prüfungsordnung Ihres Zertifizierungsprogramms.
Die Einsichtnahme findet grundsätzlich in unserem Büro statt. Bei einzelnen Zertifizierungsschemen kann eine Online-Einsichtnahme möglich sein. Während der Einsichtnahme können Sie nachvollziehen, welche Antworten Sie gegeben haben und wie die Fragen bewertet wurden. Je nach Scheme Owner kann auch die korrekte Lösung eingesehen werden.
Rahmenbedingungen:
- Dauer: maximal 45 Minuten
- Anfertigen von Notizen ist nicht gestattet
Die Kosten für die Einsichtnahme entnehmen Sie bitte unserer Zertifizierungsgebühren. Anmeldungen zur Einsicht nehmen wir per Email entgegen.
Einspruchsprozess
Sie haben eine Prüfung bei uns abgelegt und möchten Einspruch gegen den Zertifizierungsentscheid erheben. Dann bitten wir Sie um schriftliche Einreichung des Einspruches an support@certible.com innerhalb der geltenden Einspruchsfrist, die von der Zertifizierung und dem Grund des Einspruchs abhängt:
| Zertifizierung | Einspruchsfrist (nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses) |
|---|---|
| UXQB CPUX | 2 Wochen |
| iSAQB CPSA Advanced Level (schriftliche Ausarbeitung) | 1 Monat |
| ISTQB Certified Tester | Aufgrund des Abbruchs der Prüfung oder des Verhaltens der Prüfungsaufsicht: 1 Woche. Aus anderen Gründen: 1 Monat |
| Alle anderen Zertifizierungen | 2 Monate |
Certible wird den Eingang des Einspruchs bestätigen und den Einspruch innerhalb eines Monats (bei UXQB-Prüfungen innerhalb von zwei Wochen) entsprechend der Prüfungsordnung des jeweiligen Zertifizierungsprogramms bearbeiten. Falls sich der Einspruch auf die Bewertung praktischer Prüfungsteile durch Fachprüfer bezieht, die von IREB oder UXQB bestellt wurden, wird das Anliegen in Abstimmung mit dem jeweiligen Programmeigner bearbeitet und es werden geeignete Korrekturmaßnahmen getroffen.
Einsprüche werden von Certible-Mitarbeitern überprüft, die an der ursprünglichen Zertifizierungsentscheidung nicht beteiligt waren. Betrifft der Einspruch eine praktische Bewertung, erfolgt die Überprüfung in Abstimmung mit dem vom Programmeigner benannten Prüfer, der von dem ursprünglich bewertenden Prüfer unabhängig ist.
Wir verpflichten uns zur konstruktiven und unparteiischen Behandlung des Einspruchs. Aus dem Erheben eines Einspruchs entsteht dem Einspruchsführer keine Benachteiligung.
Certible verpflichtet sich zu einer fairen und gleichberechtigten und vor allem streng vertraulichen Behandlung des eingehenden Einspruchs und wird dem Einspruchsführer das Ergebnis des Einspruchs förmlich zukommen lassen.